Tätigkeitsschwerpunkte
Sozialrecht
Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und vor den Sozialgerichten, insbesondere in Verfahren betreffend:
- Rente (Erwerbsminderungsrente und Altersrente)
- Schwerbehinderung (Zuerkennung Grad der Behinderung)
- Arbeitslosengeld (ALG I)
- Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II, Hartz IV)
- Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII)
Es kommt häufig vor, dass behördliche Entscheidungen wenig transparent getroffen werden und die Gründe für die getroffenen Entscheidungen für juristischen Laien in den Bescheiden nicht verständlich dargestellt werden. Zudem sind die Entscheidungen von Behörden auch immer wieder fehlerhaft und es werden Leistungen abgelehnt, obwohl ein Anspruch auf diese besteht, bzw. zu geringe Leistungen gewährt.
Wir prüfen die Bescheide daher für Sie und legen, soweit diesbezüglich Erfolgsaussichten bestehen, Widerspruch gegen diese ein, bzw. erheben nötigenfalls Klage vor dem Sozialgericht.
