Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten, insbesondere in Verfahren betreffend:

  • Kündigung
  • Arbeitsvergütung
  • Abmahnung
  • Urlaubsansprüche
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wir beraten und vertreten Sie im Hinblick auf Kündigungen von Arbeitsverhältnissen und erheben nötigenfalls für Sie eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Soweit Sie Ihren Lohn nicht erhalten haben und/oder Ihnen Urlaub nicht wie vertraglich vereinbart gewährt worden ist, setzen wir die Ihnen zustehenden Ansprüche außergerichtlich und soweit notwendig auch gerichtlich für Sie durch.

Wir gehen für Sie auch gegen unberechtigte Abmahnungen vor.