Tätigkeitsschwerpunkte

Familienrecht

Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor dem Familiengericht, insbesondere in Verfahren betreffend:

  • Trennung
  • Ehescheidung
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • elterliche Sorge
  • Umgangsrecht

Der Entschluss sich von seinem Ehepartner zu trennen, bzw. sich scheiden zu lassen ist keine Entscheidung, die man leichtfertig trifft. Im Zusammenhang mit einer Trennung müssen zudem auch in den meisten Fällen noch weitere Angelegenheiten, insbesondere im Hinblick auf Unterhalt und die gemeinsamen Kinder geregelt werden. Häufig kommt es auch nach einer Scheidung noch zu Unstimmigkeiten im Hinblick auf das Sorge- und Umgangsrecht.

Wir unterstützen Sie insoweit bei der Regelung dieser Angelegenheiten und setzen Ihre Rechte vor dem Familiengericht für Sie durch.